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Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Für Die Förderung Von Kindertageseinrichtungen (W/M/D)

Posted on Dec. 12, 2025 by Kreis Viersen

  • Part Time

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Für Die Förderung Von Kindertageseinrichtungen (W/M/D)

Einstellungstermin
zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart
Teilzeit (25 Stunden)

Befristung
unbefristet

Organisationseinheit
Jugendamt
Abteilung "Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeplanung"

Aufgabenschwerpunkte
  • Selbstständige Bearbeitung der Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen nach SGB VIII und dem KiBiz
  • Selbstständige Bearbeitung der Investitionsförderung der Kindertageseinrichtungen nach SGB VIII und dem KiBiz
  • Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, soweit nicht an die Kommunen übertragen
  • Haushaltsplanverfahren für das Arbeitsfeld

Bewerbungsprofil
  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im allgemeinen Verwaltungsdienst oder
  • Juristin/ Jurist bzw. Diplom-Juristin/Jurist (w/m/d) oder
  • abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Organisationskompetenz
  • Hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Konfliktfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den Office-Programmen

Was wir bieten
Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.

Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile.

Kontakt
Maren Knobloch
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-2087

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 11.01.2026.


Advertised until:
Jan. 11, 2026


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